Allgemeine
Teilnahmebedingungen

60 Jahre nutella® - entdecke die Jubiläumsaktion! Promotion

Veranstalter des Gewinnspiels ist die FERRERO Deutschland GmbH, Hainer Weg 120, 60599 Frankfurt am Main.

Der Teilnahmeschluss für die Aktion ist der 15.05.2024, 23:59 Uhr deutscher Zeit.

Teilnehmende Produkte:
Alle Produkte der Marke nutella (nutella Gläser, nutella biscuits,
nutella B-ready, nutella & GO!, nutella Muffin) nehmen teil.

Die Aktion „60 Jahre nutella“ besteht aus zwei Teilen,
die im Folgenden als „Gewinnspiel“ und „Tägliche Verlosung“ benannt sind:

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel und tägliche Verlosung

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Ferrero und deren Angehörige. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.

    2. Eine Person nimmt am Gewinnspiel bzw. der täglichen Verlosung teil, indem sie einen Kassenbon, der den Kauf von einem teilnehmenden Produkt der Marke nutella während des Teilnahmezeitraums nachweist („teilnehmender Kassenbon“), auf www.nutella.com/de/de/xp/60-jahre-nutella hochlädt und ein Formular mit Angaben zum Kauf vollständig ausfüllt. Der Kassenbon wird anschließend geprüft und verifiziert.

    3. Jeder Kassenbon kann nur einmal hochgeladen werden. Die mehrmalige Teilnahme durch einen jeweils neuen teilnehmenden Kassenbon ist unbegrenzt möglich. Wird die Browsersitzung vor Beendigung der Teilnahme abgebrochen, besteht keine Möglichkeit diese erneut zu starten; in dem Fall ist der Anspruch auf eine erneute Teilnahme am Gewinnspiel oder der täglichen Verlosung ausgeschlossen.

    4. Der Teilnahmeschluss ist am 15.05.2024. Bei Online-Gewinnspielen nehmen alle elektronischen Teilnahmeformulare teil, die spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken des elektronischen Teilnahmeformulars nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mailadresse, selbst verantwortlich.

    5. Für die Teilnahme ist der Kauf eines teilnehmenden Produkts erforderlich. Die Teilnahme am Gewinnspiel bzw. der täglichen Verlosung ist im Übrigen kostenlos, mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.

  2. Teilnahme am Gewinnspiel:

    1. Bei diesem Aktionsteil handelt es sich um ein Gewinnspiel, das auf der Aktionswebseite www.nutella.com/de/de/xp/60-jahre-nutella durchgeführt wird. Hierbei hat der Teilnehmer durch den Upload des teilnehmenden Kassenbons die einmalige Gewinnchance auf einen der unten beschriebenen Gewinne.

      Sollte ein Kassenbon nach Upload in die manuelle Prüfung gelangen, erhält der Teilnehmer nach erfolgreicher Prüfung eine E-Mail mit Teilnahmelink. Der Teilnehmer kann am Gewinnspiel teilnehmen, indem er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail auf den Teilnahmelink klickt.

      Mit jedem Kassenbon kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden, auch wenn darauf mehrere teilnehmenden Produkte der Marke nutella (siehe oben) gelistet sind.

    2. Die Gewinner werden von Ferrero oder einer von Ferrero beauftragten Agentur unter allen Teilnehmern, deren Kassenbon den Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen entspricht und der alle erforderlichen Angaben aufweist, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

    3. Die Gewinner erfahren nach dem Kassenbon-Upload und bei erfolgreicher Prüfung des Kassenbons direkt auf der Aktionswebseite, ob sie gewonnen haben bzw. ein Preis für sie reserviert wurde (dazu siehe unten bezüglich des Gewinns „1 Jahr California 6.1“). Im Falle eines Gewinns oder einer Preisreservierung unter Vorbehalt der näheren Prüfung wird der Teilnehmer zusätzlich per E-Mail an die von ihm angegebene Mailadresse benachrichtigt. Alle weiteren Informationen zur Einlösung des Gewinns werden in dieser E-Mail genannt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von einem Monat nach dem Versand der ersten Benachrichtigung an den Gewinner aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

    4. Pro Person kann nur ein Gewinn gewonnen werden.

      Die folgenden Gewinne werden 6-mal vergeben:

      • 1 Jahr California 6.1:

        Dem Gewinner werden einmalig 14.200,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert eines Jahresleasings für einen VW California 6.1 bei einem üblichen Anbieter inkl. 12 x 100 € Tankgutschein. Der Gewinner entscheidet frei, ob und mit welchem Anbieter er einen Leasingvertrag abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Leasingvertrages, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei. Im Fall des Gewinns „1 Jahr California 6.1“ ist die Vorlage des Original-Kassenbons zwecks näherer Prüfung durch den Veranstalter obligatorisch, näheres siehe unten.

      • 1 Jahr Morgenzeitschrift:

        Dem Gewinner werden einmalig 550,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert eines Jahresabonnements für eine Morgenzeitschrift, wie F.A.Z. digital oder Süddeutsche Zeitung.

        Der Gewinner entscheidet frei, ob und bei welchem Anbieter er ein Zeitungsabonnement abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Zeitungsabonnements, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o.G. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Gratis-Frühstück:

        Dem Gewinner werden einmalig 5.110,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert von Zutaten für ein Jahr Frühstück. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Gewinner entscheidet frei über die Verwendung des überwiesenen Betrages. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Entertainment:

        Dem Gewinner werden einmalig 600,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert eines Jahresabonnements bei einem der üblichen Entertainment-Streamingdienstleister wie Netflix, Amazon Prime oder Disney Plus.

        Der Gewinner entscheidet frei, ob und bei welchem Dienstleister er ein Abonnement abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Abonnements, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Musik:

        Dem Gewinner werden einmalig 180,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert eines Jahresabonnements bei einem der üblichen digitalen Musikdienste wie Spotify oder Apple Music. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Gewinner entscheidet frei, ob und bei welchem Dienstleister er ein Abonnement abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Abonnements, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Gaming Fun:

        Dem Gewinner werden einmalig 1.200,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert einer Jahresmiete von diversem Gaming Zubehör bei einem Technik-Anbieter wie Grover. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Gewinner entscheidet frei über die Verwendung des überwiesenen Betrages. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Mietvertrages, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Mobilität:

        Dem Gewinner werden einmalig 588,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem Wert eines Jahresabonnements des Deutschland-Tickets. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Gewinner entscheidet frei, ob er ein Abonnement abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Abonnements, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Lesen:

        Dem Gewinner werden einmalig 500,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert einer Jahresmiete eines Amazon Kindle Oasis E-Readers bei einem Technik-Vermieter wie Grover sowie eines Lese-Jahresabonnements z.B. bei Readly. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Gewinner entscheidet frei, über die Verwendung des überwiesenen Betrages. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss entsprechender Verträge bzw. eines Abonnements, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr E-Bike:

        Dem Gewinner werden einmalig 1.800,00 € überwiesen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

        Der Betrag entspricht zu Beginn des Teilnahmezeitraums dem ungefähren Wert eines Jahresleasings eines E-Bikes bei einem Anbieter wie Swapfiets. Der Gewinner entscheidet frei, ob und mit welchem Anbieter er einen Leasingvertrag abschließt. Entscheidet sich der Gewinner zum Abschluss eines Leasingvertrages, wird er allein Vertragspartner und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten und Gebühren gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter wird mit Überweisung des o. g. Betrages von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner frei.

      • 1 Jahr Kino (Gutscheingewinn):

        Der Gewinner erhält 12 digitale MovieChoice Kino-Gutscheine von cadooz im Wert von jeweils 10 €. Der Gutschein wird dem Gewinner per E-Mail zugesendet. Der Gutschein ist bis 31.12.2027 einlösbar.

        Dieser MovieChoice Kino-Gutschein berechtigt zu einem Kinobesuch für eine Person in teilnehmenden Kinos (siehe unter https://portal.cadooz.com/portal/cinema/search.do). Der Gutschein ist für eine 2D-Vorstellung an jedem Wochentag gültig, soweit Plätze zum Zeitpunkt der Einlösung verfügbar sind. Überlängen- und Logenplatzzuschläge sind inkludiert. Für 3D-Vorstellungen gelten besondere Bedingungen, die vom jeweiligen Kino festgelegt werden. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen oder Sonderveranstaltungen, sowie auf exklusive Sitzplatzkategorien, wie z. B. Premium- oder Paarsitze. Eine Bar- oder Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein wird bei Verlust nicht erstattet. Die Weiterveräußerung des Gutscheins ist nicht gestattet. Die cadooz GmbH übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch die Nichtannahme des Gutscheins bei den angeschlossenen Partnern entstehen.

        Weitere Informationen sind unter www.moviechoice.de zu finden.

      Für vorstehende Gewinne (mit Ausnahme des Kino-Gutscheins) gilt bezüglich der Überweisung des gewonnenen Betrages, dass diese bei erfolgreicher Prüfung der angegebenen Bankdaten innerhalb von maximal 4 Wochen per Überweisung auf das vom Gewinner angegebene Zahlungskonto erfolgt. Die Überweisung erfolgt nur bei Angabe der vollständigen Daten und Bankinformationen des Gewinners. Sollte eine Überweisung auf Grund falscher Angaben des Gewinners nicht möglich sein, ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Das Zahlungskonto muss der Europäischen Union zugehören und im SEPA-Zahlungsstandard erreichbar sein. Die Überweisung erfolgt ausschließlich in Euro. Andere Zahlungsarten, wie eine Auszahlung in bar, sind ausgeschlossen.

      Vor Ausreichung eines Gewinns kann der Veranstalter vom Teilnehmer den hochgeladenen Kassenbon im Original anfordern, um diesen auf Echtheit und Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen zu prüfen. Der Kassenbon ist daher aufzubewahren, bis der Gewinn beim Gewinner eingegangen ist.

      Im Fall des Gewinns „1 Jahr California 6.1“ ist die Vorlage des Kassenbons durch den Teilnehmer obligatorisch, d.h. der Teilnehmer muss den originalen Kassenbon bis spätestens 31.05.2024 zur Prüfung zur Verfügung stellen. Fordert der Veranstalter im Fall der anderen Gewinne zur Übersendung des Kassenbons auf und stellt der Teilnehmer diesen nicht innerhalb von vier Wochen seit der Aufforderung im Original zur Verfügung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

      Bei Anforderung des Kassenbons durch den Veranstalter wird der Gewinn erst nach erfolgreicher Prüfung des originalen Kassenbons ausgeschüttet. Die Prüfung des Kassenbons kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Zur Einsendung des Kassenbons setzt sich Ferrero oder eine von Ferrero beauftragte Agentur per E-Mail mit dem Teilnehmer in Kontakt. Für verloren gegangene Kassenbons wird keine Haftung übernommen, der Versand per versichertem Einschreiben wird empfohlen.

    5. Die Gewinne sind übertragbar.

  3. Teilnahme an der täglichen Verlosung:

    1. Bei diesem Aktionsteil handelt es sich um die zusätzliche tägliche Verlosung von insgesamt 300 nutella Jumpern unter allen Teilnehmern über den gesamten Teilnahmezeitraum (15.01.2024 - 15.05.2024). Jeder Kassenbon darf nur einmal hochgeladen werden. Sind mehrere teilnehmende Produkte auf dem hochgeladenen Kassenbon, nimmt der Teilnehmer mehrfach an der täglichen Verlosung teil.

    2. Die Gewinner der täglichen Verlosung werden von Ferrero oder einer von Ferrero beauftragten Agentur an jedem Tag des Teilnahmezeitraums unter allen Teilnehmern, deren an diesem Tag hochgeladener Kassenbon gültig war, durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmer am jeweiligen Tag insgesamt an der täglichen Verlosung teilnehmen.

    3. Die nutella Jumper sind in den Kleidergrößen S, M, L und XL verfügbar. Die Gewinner der nutella Jumper können innerhalb der Verfügbarkeit wählen, in welcher Größe sie sich den nutella Jumper wünschen. Pro Person kann nur ein nutella Jumper gewonnen werden. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

    4. Die Gewinner der täglichen Verlosung werden von Ferrero oder im Namen von Ferrero per E-Mail benachrichtigt. Diese Gewinnbenachrichtigung wird an die E-Mailadresse gerichtet, die der Teilnehmer bei der Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung unter Angabe seiner Postadresse zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

    5. Die nutella Jumper werden von Ferrero oder einer von Ferrero beauftragten Agentur per Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Die Auslieferung des Gewinns erfolgt nur an eine gültige Adresse in Deutschland.

    6. Der Gewinn ist übertragbar.

  4. Hinweis zum Datenschutz

    1. Die Erfassung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und der täglichen Verlosung, es sei denn, der Teilnehmer hat Ferrero eine Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. zwecks Werbenutzung, Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts). Die Daten werden zum Zwecke der Gewinnabwicklung an eine Ferrero-Agentur/den Kooperationspartner übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

    2. Wir speichern personenbezogene Daten der Gewinner für eine Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Gewinnspiels. Personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, die keine Einwilligung zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten erteilt haben, speichern wir für eine Dauer von 90 Tagen nach dem Ende des Gewinnspiels. Hat der Teilnehmer eine Einwilligung in eine weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. bei Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts), speichern wir seine Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken, bis die Einwilligung widerrufen wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    3. Nach Ablauf vorstehender Fristen bzw. nach Widerruf der Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit diese nicht wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger benötigt werden. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen zum Datenschutz bei Ferrero.

  5. Sonstige Bestimmungen

    1. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen Ferrero und die beteiligte Agentur keine Haftung.

    2. Ferrero behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

    3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    4. Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

    6. Diese Teilnahmebedingungen können von Ferrero jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.